Atem- & Körpertherapie
Behandlungsangebote berechne ich für Selbstzahler wie folgt:
• Atem-Behandlung: 50 Minuten (inkl. Ruhezeit) € 56.-
• Atem-Massage: 50 Minuten (inkl. Ruhezeit) € 60.
• Fußreflexzonenbehandlung:
  30 Minuten € 28.-
  -> zum Schnuppern, Kennenlernen, Ausprobieren oder für gezielte Punktebehandlung;
  45 Minuten € 42.-
  -> Reflexzonenbehandlung mit anschließender kleiner Fußmassage; incl. Ruhezeit
  60 Minuten € 56.-
  -> Reflexzonenbehandlung mit anschließender großer Fußmassage; incl. Ruhezeit
 • Kiefergelenk-Entspannung: 50 Minuten (inkl. Ruhezeit) € 56.-
Die Abrechnung mit privaten Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte ist gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) je nach Vertrag ganz oder teilweise möglich. Die oben angeführten Beträge können hierbei geringfügig abweichen.
Ergänzende Leistungen wie Wärmetherapie, Sondermassage und übende Verfahren werden bei Selbstzahlern nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Die Behandlungszeit bei Kindern richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand, in der Regel plane ich ca. 30 – 45 Minuten pro Behandlungseinheit. Die Gebühr wird der Dauer, der Behandlung und dem Zeitaufwand gemäß angepasst.
Konzentrationstraining für Kinder findet nach einem ausführlichen Gespräch mit den Erziehungsberechtigten über einen Zeitraum von ca. 10 – 12 Wochen einmal pro Woche á 45 – 60 Minuten statt. Die Gebühr für ein Training in einer Einzelsituation wird der Dauer angepasst und beträgt für Selbstzahler € 42.- bei 45 Minuten.
Leider kommt es immer wieder vor, dass Termine kurzfristig abgesagt werden. In solchen Fällen ist es für mich nicht möglich, diesen Termin an einen neuen Patienten zu vergeben. Ich bitte daher um Ihr Verständnis für folgende Vorgehensweise: Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie ihn bitte mindestens 48 Stunden vor der vereinbarten Zeit ab. Zu spät oder nicht abgesagte Termine erlaube ich mir Ihnen in Rechnung stellen.
Psychotherapie
Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie ?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese zur Behandlung einer psychischen Erkrankung notwendig ist. Ambulante Psychotherapie ist eine zuzahlungsfreie Leistung. Eine Überweisung ist nicht erforderlich, die Vorlage der elektronischen Gesundheitskarte ist ausreichend. Einen Wechsel der Krankenversicherung muss die PatientIn der TherapeutIn zeitnah mitteilen. Im Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) klärt die PatientIn mit der TherapeutIn, ob eine Psychotherapie oder eine andere Maßnahme für die individuelle Problemlage geeignet ist. Eine reine Erziehungs-, Ehe-, Lebens- oder Sexualberatung ist keine Psychotherapie und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Diese Maßnahmen werden von entsprechenden Beratungsstellen in der Regel kostenfrei übernommen.
Psychotherapie in der privaten KV und nach den Vorschriften der Beihilfeverordung
Die Kostenübernahme im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) und/oder den Richtlinien der Beihilfeverordnungen bei Beamten oder Beamtenanwärtern muss mit den jeweiligen Trägern im Einzelfall geklärt werden, da es bei der PKV sehr unterschiedliche Tarife gibt.
Psychotherapie bei Selbstzahlern
Das Honorar für selbstzahlende Patienten, die keine Erstattungsleistungen eines Versicherungsträgers oder einer Krankenkasse in Anspruch nehmen oder nehmen wollen, kann mit dem Therapeuten abgesprochen werden.